Arbeitskräfteüberlassung – AKÜ

AKÜ – besser als ihr Ruf

Vor(ur)teile & Fakten der Arbeitskräfteüberlassung

Wir räumen in diesem Blogbeitrag mit ein paar gängigen Vorurteilen rund um das Thema Arbeitskräfteüberlassung auf. Gleich vorweg: Wir können hier nur über unsere eigenen Erfahrungen sprechen, also über AKÜ im gehobenen IT-Sektor. Wie Arbeitskräfteüberlassung in anderen Branchen (z.B. der Gastronomie oder im Handel) gehandhabt wird, können wir – als Vermittler von IT-Fachkräften – natürlich nicht beurteilen.

 

Vorurteile VS. Fakten

Vorurteil: Bei der AKÜ wird man schlechter behandelt als direkte Angestellte…
Fakt ist: MitarbeiterInnen, die nicht direkt im Unternehmen angestellt sind, stehen exakt dieselben Benefits zu, wie direkt angestellten MitarbeiterInnen: egal ob Jobticket, sechste Urlaubswoche oder Firmenwagen.

Vorurteil: Bei der AKÜ kann man von heute auf morgen seinen Job verlieren…
Fakt ist: Wie überall sonst, gilt auch bei der AKÜ von Angestellten die gesetzliche Kündigungsfrist:

  • 6 Wochen im 1. und 2. Dienstjahr
  • 2 Monaten ab dem 3. Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem 6. Dienstjahr

Vorurteil: Bei einer AKÜ-Anstellung werden nur die Stunden bezahlt, in denen auch tatsächlich gearbeitet wird…
Fakt ist: Wie bei jeder Fixanstellung bekommt man auch bei der AKÜ ein fixes, gleichbleibendes Gehalt. Dieses wird unabhängig von Urlaubstagen, Krankenständen oder sonstigen unverschuldeten Fehlzeiten ausbezahlt. Und natürlich gibt es auch im Rahmen einer AKÜ-Anstellung mindestens 5 Wochen bezahlten Urlaub, sowie ein 13. und 14. Monatsgehalt.

Vorurteil: Bei einer AKÜ-Anstellung kommt immer der schlechteste Kollektivvertrag zum Tragen…
Fakt ist: Kommen durch die Anstellung über einen Überlasser zwei unterschiedliche Kollektiverträge zum Einsatz, dann werden in Bezug auf Arbeitszeiten und Gehalt immer die jeweils besseren Konditionen geltend gemacht. Dadurch genießen Angestellte bei der AKÜ immer die bestmöglichen Konditionen für die jeweilige Anstellung.

Vorteile der Arbeitskräfteüberlassung

Kurz zusammengefasst bietet eine Anstellung im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung alle gängigen Vorteile einer direkten Anstellung im Unternehmen. Fallweise kommen bei der AKÜ sogar bessere Konditionen zum Einsatz. Darüber hinaus bietet eine AKÜ-Anstellung über die apsa gegenüber einer regulären Fixanstellung noch diese drei wesentlichen Vorteile:

 

  1. Laufende Betreuung:
    Wir betreuen laufend unsere MitarbeiterInnen, deren Leistung wir an Drittunternehmen weiter delegieren. Bei Unzufriedenheiten oder Wunsch nach beruflichen Veränderungen vermitteln wir, um so schnell wie möglich eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
  2. Flexibilität & Abwechslung:
    Die Projektvermittlung im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung erlaubt es uns, unseren Fachkräften die Abwechslung projektbezogener Freelancearbeit in Kombination mit der Sicherheit einer Fixanstellung anzubieten.
  3. Sicherheit & Kündigungsschutz:
    Bei einer Anstellung über die apsa helfen wir beim raschen Wechsel zu einem alternativen Unternehmen und/oder unterstützen auf Wunsch bei der Vermittlung einer direkten Fixanstellung. D.h. im Falle einer Kündigung durch das Drittunternehmen, bietet eine AKÜ-Anstellung sogar mehr als den gesetzlichen Kündigungsschutz.