Erklärung zur Datenverarbeitung
Im Zuge der DSGVO (EU Datenschutzgrundverordnung) sind personenbezogene Daten zu löschen, nachdem der Zweck dieser Verarbeitung erfüllt ist. Dieser Zweck ist erfüllt, sobald die angegebene Stelle besetzt oder widerrufen wurde. Um Ihre Bewerberdaten dennoch in Evidenz halten zu können, wird eine Bestätigung von Ihnen dafür benötigt. Diese Einwilligung ist freiwillig.
Sollten Sie nicht einwilligen, hat dies keinen Einfluss auf die gegenständliche Bewerbung und Ihre Daten werden nach 6 Monaten gelöscht.